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Baustellenkontrollen / Qualitätssicherung

Baustellenkontrollen / Qualitätssicherung



Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) schreibt vor, dass der Bauaufsichtsbehörde mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung Ihres Bauvorhabens  die Bescheinigungen eines Sachverständigen über die Durchführung stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung einzureichen sind. Diese Kontrollen dienen dem Nachweis, dass die baulichen Anlagen entsprechend den vorgelegten Nachweisen errichtet worden sind. Ähnliche Regelungen gelten nicht für alle Bundesländer.

Erfahrungsgemäß bieten diese stichprobenhaften Baustellenkontrollen einen hohen Mehrwert für die planungsgetreue Realisierung Ihres Bauvorhabens und damit für die Qualitätssicherung der Ausführung.

Im Rahmen einer stichprobenhafte Baustellenkontrolle wird der aktuelle Ausbauzustand in Augenschein genommen und hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Planvorgaben sowie auf etwaige Ausführungsmängel überprüft. Dazu erstellen wir Ihnen eine entsprechende Dokumentation ggf. inkl. Hinweisen zur Mängelbeseitigung oder Aufarbeitung der Kontrolle für die Dokumentation im Rahmen einer Fördermaßnahme.

Zur Anzeige der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens, erstellen wir Ihnen (bei Bedarf) eine entsprechende Bescheinigung über die stichprobenhaften Baustellenkontrollen.